17. November 2023
Solar geht klar! Benutzung von Solargenratoren gestattet
Die Benutzung von Solargeneratoren, Solarpanelen und Powerstationen auf dem Bundesjugendlager ist gestattet.
Die Nutzung bedarf der Anzeige bei der Veranstaltungsleitung. Die Anzeige erfolgt durch ein Feld im Anmeldetool des Bundesjugendlagers.
Zur Nutzung sind nur Anlagen und Geräte zugelassen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den Bestimmungen der VDE entsprechen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers muss mitgeführt und auf Verlangen den beauftragten Personen der Veranstaltungsleitung vorgezeigt werden.
Eigenbauten sind nicht zugelassen.
Der Bundesjugendausschuss beauftragte die Bundesjugendleitung zu prüfen, wie Jugendgruppen in Bundesjugendlagern mittels Solargeneratoren, Solarpanelen und Powerstationen eine Stromversorgung auf ihren Parzellen sicherstellen können.
Die Prüfung wurde von der Veranstaltungsleitung durchgeführt. Nach Absprache mit dem Ersteller des Sicherheitskonzepts für das Bundesjugendlager, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz und den Genehmigungsbehörden konnten die nötigen Maßnahmen und Auflagen für den Betrieb von Solargeneratoren, Solarpanelen und Powerstationen zusammengestellt werden.
Wichtig: Nur unter Beachtung dieser Regelungen ist die Inbetriebnahme gestattet.